JudikaturJustizRS0021480

RS0021480 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Februar 2017

Die Fürsorgepflicht bezieht sich auch auf die Sicherheit der Arbeitsstätte (hier: Absicherung einer Straßenbaustelle gegenüber einer quer über die Straße laufenden Starkstromleitung).

Entscheidungen
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