Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens selbst zu tragen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.219,20 (darin S 247,…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. Februar 1954 Hausbesorgerin für das Haus Wien 21., Hermann Bahrstraße 1-3/Gerichtsgasse 4, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihr regelmäßig ausgezahltes Hausbesorgerentgelt ab Dezember 1984 einseitig und rechtsw…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Der Mängelrüge ist entgegenzuhalten, daß nicht das Berufungsgericht die Feststellung getroffen hat, die Rasenfläche im Hof sei "nur im Bedarfsfall" zu reinigen, sondern bereits das Erstgericht. Soweit sich dieses im Sinne des § 267 ZPO auf ein "teilweise unbestrittenes P…