Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Zuspruch von S 10.704 sA als nicht in Beschwerde gezogen unberührt bleiben, werden im übrigen Umfang (Räumungsbegehren und Kostenentscheidung) aufgehoben; die Rechtssache wird insoweit zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung …
Text Begründung: Die Klägerin begehrte von den beklagten Parteien die Zahlung rückständigen Mietzinses (ursprünglich S 53.520, infolge Zahlung sodann eingeschränkt auf S 10.704) und die Räumung des von ihnen angemieteten Bestandobjekts. Sie brachte vor, der Mietzinsrückstand sei trotz Mahnung nicht abge…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin, die sich nur gegen die Abweisung ihres Räumungsbegehrens richtet, ist zulässig und berechtigt. Die Ausführungen des Berufungsgerichts, die Klägerin habe "nach den unbekämpften Feststellungen des Erstgerichts vor Einbringung der Mietzins und Räumungsklage die rückständigen…