JudikaturJustizRS0021167

RS0021167 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2019

Das Bestandrecht bildet ein vererbliches Vermögensrecht. Derjenige, auf den das Recht im Erbweg oder durch ein Legat übergeht, ist Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters.

Entscheidungen
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