Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden insoweit aufgehoben, als das vom Gerichtskommissär errichtete Inventar vom 23.11.1993 zu Gericht angenommen sowie der Nachlaß dem erblasserischen Sohn eingeantwortet wurde (Punkt 1 in ON 55 und ON 56); in diesem Umfang wi…
Text Begründung: Die Erblasserin führte eine Buchhandlung als Einzelhandelsunternehmen. Nach ihrem Tode teilte der aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zum Alleinerben berufene Sohn, der die bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß abgab, dem Eigentümer des Hauses brieflich mit, er trete in die Mietrec…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurswerber weist richtig darauf hin, daß das Rekursgericht auf die Bestimmung des § 46a Abs.2 MRG überhaupt nicht eingegangen ist. Während das Erstgericht diese mit dem 3.Wohnrechtsänderungsgesetz (WÄG), BGBl 1993/800, neu geschaffene Bestimmung noch nicht anwenden konnte, weil es sei…