JudikaturJustizRS0021046

RS0021046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2007

Beim drittfinanzierten Kauf mit Darlehenskonstruktion, kann der Darlehensnehmer die Befriedigung des Finanzierers verweigern, soweit ihm Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer zustehen, sodass dem Käufer gegenüber dem Zahlungsbegehren des Geldgebers auch die Einrede der Nichterfüllung des Vertrages zur Verfügung steht. Voraussetzung hiefür ist allerdings, dass eine wirtschaftliche Einheit des Kaufvertrages mit dem Finanzierungsgeschäft gegeben ist.

Entscheidungen
10