JudikaturJustizRS0021027

RS0021027 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2009

Auch der im Annahmeverzug befindliche Käufer ist dann, wenn er ein entsprechendes Begehren erhebt, zur Zahlung der eingeklagten Kaufpreisforderung nur Zug um Zug gegen Lieferung der bestellten Ware zu verurteilen (HS 205/23).

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3