Spruch Der Revision wird Folge gegeben. In Abänderung des angefochtenen Urteils wird das Begehren auf Feststellung einer Forderung von S 500.000,-- als Konkursforderung abgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 70.174,95 (inklusive S 4.568,35 Umsatzsteuer und S 10.000,-- …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, eine Beteiligungsfondsgesellschaft im Sinne des Beteiligungsfondsgesetzes (BFG), BGBl. 1982/111, beteiligte sich aufgrund des Vertrages vom 26. August 1983 am Unternehmen des Hermann P***, Kunstschlosserei, 9900 Lienz, Kreuzgasse 10, als stiller Gesellschaf…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. 1. Zum Klagebegehren: Das Klagebegehren war zuletzt (im Berufungsverfahren) auf Zahlung von S 500.000,-- s.A. gerichtet. Nach Unterbrechung des Prozesses durch den zur AZ S 81/87 des Erstgerichts eröffneten Konkurs nahm der Masseverwalter das Verfahren auf, so daß nunmeh…