Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt wie folgt zu lauten hat: Der Beklagte ist schuldig, der Klägerin S 271.048,73 samt 1,5 % Zinsen pro Monat, kontokorrentmäßig berechnet, seit 1.7.1994 zu zahlen und die mit S 81…
Text Entscheidungsgründe: Am 18.11.1991 schlossen die Klägerin als Leasinggeberin und die S***** GesmbH (kurz: S*****) sowie der Beklagte als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über einen BMW 525 i. Gemäß Punkt 12 der zwischen den Streitteilen vereinbarten AGB ist der Leasinggeber berechtigt, den Leasi…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der Klägerin erhobene außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die zu den §§ 918, 921 und § 1118 ABGB ergangene Rechtsprechung nicht beachtet hat, wonach die Klage die Rücktrittserklärung ersetzt, wenn nach § 921 ABGB auf Ersatz geklagt oder die vorzeitige A…