JudikaturJustizRS0020903

RS0020903 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2012

Ein gegen den Gemeinschuldner erhobenes Begehren auf Räumung eines Bestandobjekts, das er im Rahmen seines Unternehmens gemietet hat, betrifft sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen und ist daher eine Konkursforderung. Eine solche Konkursforderung ist aber weder anmeldungspflichtig noch Gegenstand der Prüfung, weil der Anspruch nicht aus der Masse zu befriedigen, sondern auf andere Weise - im Wege der Räumungsexekution nach § 349 EO - durchzusetzen ist.

Entscheidungen
9