RS0020887 – OGH Rechtssatz
RS0020887 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Zur Vertragsaufhebung genügt eine formlose (auch außergerichtliche) Erklärung, es bedarf keiner Klage. Die Klage auf Räumung und Übergabe ist eine Leistungsklage causa finita, bei der § 406 ZPO zur Anwendung kommt (RZ 1936 S 247, 1934 S 220). Allerdings wird durch späteren Wegfall der Voraussetzungen der Vertragsaufhebung - vorbehaltlich des § 21 Abs 3 MG - der Bestandvertrag nicht wieder zu Leben erweckt (RZ 1934 S 219).