Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei ist schuldig, der verpflichteten Partei die mit 1.810,60 EUR (darin 301,77 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die nun betreibende Partei hatte gegen die nun verpflichtete Partei die Mietzins- und Räumungsklage mit dem Vorbringen eingebracht, diese habe zwei Geschäftsräume gemietet und trotz Fälligkeit und qualifizierter Mahnung Hauptmietzinse und Betriebskosten nicht bezahlt. Das gegen die nun …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist im Ergebnis nicht berechtigt. a) § 575 Abs 2 ZPO lautet: Eine gerichtliche Kündigung oder ein Auftrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstands, wider welche nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden, desgleichen die über solche Einwendungen ergangenen rechtskräf…