JudikaturJustizRS0020668

RS0020668 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2007

Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit nicht auch dem Finanzierer entgegengehalten werden; in solchen Fällen versagt daher auch die (analoge) Anwendung des § 18 KSchG.

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2