Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 2.719,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 247,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahre 1973 räumte die Firma K*** OHG, die damals Eigentümerin des Grundstückes 392, EZ 470, KG Kleinmünchen, Gerichtsbezirk Linz, war, der Beklagten das Recht ein, auf dem Grundstück einen Kiosk zur Ausübung des gebundenen Gewerbes des Handels mit heißen Würsteln etc. zu err…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Meinung der Revisionswerberin, ursprünglich habe es sich mangels eines bestimmten Entgelts um keinen Bestandvertrag gehandelt, kann nicht geteilt werden. Die Beklagte übernahm in ihrer mit der Firma K*** geschlossenen Vereinbarung die Verpflichtung, das gesamte…