Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben und in Abänderung des angefochtenen Urteils das Ersturteil wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 20.793,30 S bestimmten Kosten des Berufungsver…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin war von Anfang August 1974 bis Ende August 1986 Mieterin des Hauses Nenzing, Simmesgasse 1. Bis zu seinem Tod am 20. Oktober 1985 war Hans J***, der Gatte der Klägerin, Mitmieter. Der Nachlaß nach Hans J*** wurde der Klägerin als Alleinerbin am 5. Dezember 1985 ein…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionen sind gemäß § 502 Abs. 4 Z 2 ZPO zulässig. Die Revision des Beklagten ist nicht berechtigt, wohl aber die Revision der Klägerin. 1.) Zur Revision des Beklagten: Unter Punkt I hält der Beklagte dem Anspruch der Klägerin die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes entgegen, wonach ei…