JudikaturJustizRS0020502

RS0020502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1992

Begriff des einfachen Eigentumsvorbehaltes: Die zwischen Verkäufer und Käufer eines Kreditkaufes vereinbarte Abrede, daß das Eigentum bis zur folgenden Zahlung des Kaufpreises trotz Übergabe der Kaufsache beim Verkäufer bleiben soll und die Eigentumsübertragung unter der aufschiebenden Bedingung der Kaufpreiszahlung erfolgt.

Entscheidungen
3