Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Urteil dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 13.200,60 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin 2.200,10 S Ums…
Text Entscheidungsgründe: Eine Transportgesellschaft mbH, über deren Vermögen am 12.März 1990 der Konkurs eröffnet wurde (folgend Gemeinschuldnerin), bestellte im Oktober 1989 für ihren Fuhrpark beim klagenden Reifenhandelsunternehmen unter anderem 20 Lkw-Reifen Marke Michelin (folgend Michelin-Reifen)…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der klagenden Partei ist zulässig und berechtigt. Zum Kaufvertrag der klagenden Partei mit der Gemeinschuldnerin über 20 Michelin-Reifen, somit über bewegliche Sachen, bestand als zulässige Nebenabrede ein sogenannter einfacher Eigentumsvorbehalt; trotz Übergabe der K…