JudikaturJustizRS0020358

RS0020358 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. November 2005

Mitbestandnehmer sind notwendige Streitgenossen in einem Rechtsstreit über die Aufkündigung oder Auflösung des gemeinsam begründeten Mietverhältnisses, bei einem wegen eines qualifizierten Mitzinsrückstandes nach § 1118 ABGB erhobenen Räumungsbegehren und für die von den Bestandgebern begehrte Aufhebung des Bestandvertrages oder arglistige Irreführung, nicht aber bei Mietzinsklagen.

Entscheidungen
4