JudikaturJustizRS0020354

RS0020354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. November 1976

Beim Borgkauf ist ein Eigentumsvorbehalt an verbrauchbaren Sachen oder an Sachen, die zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung bestimmt sind, bis zum Verbrauch, bzw bis zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gekauften Sachen zulässig.

Entscheidungen
15