Spruch Der "verlängerte Eigentumsvorbehalt" erlischt jedenfalls mit der Weiterverarbeitung. Auch für bewegliche Sachen gilt die lex rei sitae. Auch die nach § 36 ABGB. zulässig vereinbarte Anwendung ausländischen Rechtes ist dann ausgeschlossen, wenn sie gegen den Zweck eines österreichischen Gesetzes ve…
Text Die klagende Aktiengesellschaft, die ihren Sitz in der Deutschen Bundesrepublik hat, begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Unterlassung von über die Be- und Verarbeitung und Lagerung hinausgehenden Tat- und Rechtshandlungen hinsichtlich der bei der beklagten Partei befindlichen Waren, n…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Prozeßentscheidend ist, ob der von den Parteien vereinbarte sogenannte "verlängerte Eigentumsvorbehalt" auch an Sachen, die bereits einer Verarbeitung unterzogen wurden, wirksam ist. Die Untergerichte haben dies im Ergebnis mit Recht verneint. Auch wenn die Parteien im…