JudikaturJustizRS0020345

RS0020345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 2014

Die mit Zustimmung des Vorbehaltseigentümers vom Vorbehaltskäufer ohne Überbindung des Eigentumsvorbehaltes vorgenommene Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes führt zum Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes und damit zur Übertragung freien Eigentums an den dritten Erwerber.

Entscheidungen
7