Spruch Den Revisionsrekursen wird Folge gegeben. Der Beschluß des Rekursgerichts wird dahin abgeändert, daß die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt wird. Die klagende und gefährdete Partei ist schuldig, den beklagten Parteien und Gegnern der gefährdeten Partei binnen 14 Tagen die jeweils mit S …
Text Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Mieterin mehrerer Bestandobjekte in einem Haus in der Wiener Innenstadt. Sie betreibt in diesen einen Gastronomiebetrieb. Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin (in der Folge erstbeklagte Partei) ist seit 1978 …
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse der beklagten Parteien sind berechtigt. Gemäß § 1 Abs 1 des Gebrauchsabgabegesetzes 1966, LGBl W 1966/20 idF LGBl W 1982/13, ist für den Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund, der als Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr dient, samt den dazugehörigen Anlagen und Grünstreife…