JudikaturJustizRS0020307

RS0020307 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2021

Für mitgemietete Hausflächen oder Grundflächen kann unter analoger Anwendung des § 25 MRG ein separates Entgelt vereinbart werden, ohne daß dadurch ein gesondertes Mietverhältnis entstünde.

Entscheidungen
7