JudikaturJustizRS0020291

RS0020291 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Oktober 2012

Die beim Abschluss des Kaufvertrages unterlassene Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes kann durch die bloße nachträgliche Zusendung einer eine entsprechende Klausel enthaltenden Faktura - selbst wenn diese unbeanstandet bleibt - nicht ersetzt werden; eine stillschweigende Vereinbarung wäre nur dann anzunehmen, wenn bei längerer Geschäftsverbindung Fakturen und Lieferscheine immer wieder einen solchen Vermerk enthalten und der Käufer dies hinnimmt.

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