JudikaturJustizRS0020211

RS0020211 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2016

Dem dinglich Vorkaufsberechtigten steht neben dem Abforderungsanspruch nach § 1079 Satz 2 ABGB wahlweise auch die Löschungsklage zu. Für die Löschungsklage des in seinem bücherlichen Recht verletzten Vorkaufsberechtigten kommt es aber nicht - wie bei der Anbietung und allenfalls auch beim Abforderungsanspruch nach § 1079 Satz 2 ABGB - darauf an, dass ein gleichzeitig mehreren Personen eingeräumtes Vorkaufsrecht im Zweifel von allen Berechtigten gemeinsam auszuüben ist; hier gilt vielmehr nach den Grundsätzen der Miteigentumsgemeinschaft die Regel, dass jeder einzelne dinglich Mitberechtigte Ansprüche geltend machen kann, die der Verteidigung des gemeinsamen Rechtes dienen.

Entscheidungen
4