JudikaturJustizRS0020176

RS0020176 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Januar 2023

Für die Zahlung des Entgeltes aus früheren Lohnperioden ist der Arbeitgeber vorleistungspflichtig. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Arbeitsleistung solange zurückzuhalten, bis der Arbeitgeber den bereits fällig gewordenen Lohnrückstand gezahlt hat.

Entscheidungen
7