JudikaturJustizRS0020157

RS0020157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Dezember 2022

Der Käufer einer mit einem Vorkaufsrecht belasteten Liegenschaft muss, um die Einverleibung seines Eigentumsrechtes zu erwirken, dem Grundbuchsgericht in Form einer einverleibungsfähigen Urkunde nachweisen, dass die Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zum Kauf angeboten wurde oder dass dieser mit der beantragten Einverleibung einverstanden ist. Ist der Käufer hiezu nicht imstande, so muss er diesen Nachweis sich im Prozesswege beschaffen.

Entscheidungen
15