Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden hinsichtlich des Begehrens auf Einverleibung eines Vorkaufsrechts dahin abgeändert, dass sie insofern zu lauten haben: „Zu Gunsten von Edith W*****, geboren *****, wird auf der Liegenschaft EZ 18 ***** ob dem An…
Text Begründung: Die Erstantragstellerin ist Eigentümerin von 1130/112660 Anteilen der Liegenschaft EZ 18 Grundbuch *****, B LNR 1, womit Wohnungseigentum an der Wohnung 2 Stiege I verbunden ist. Ihr Eigentumsrecht wurde zu TZ 177/2010 einverleibt. Bereits mit Vereinbarung vom 3. 6. 1994 hat die Erstan…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragstellerinnen ist zulässig, weil das Rekursgericht das Wesen einer Fruchtgenussvereinbarung, die Voraussetzungen der Einverleibung eines Vorkaufsrechts und die Bestimmung des § 95 Abs 2 GBG verkannt hat. Er ist jedoch nur teilweise, nämlich hinsichtlich des Begehrens auf…