JudikaturJustizRS0020145

RS0020145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2022

Um Vertretungsmacht begründen zu können, muss ein "äußerer Tatbestand" die Grundlage für die Überzeugung des Dritten vom Vorhandensein der Vertretungsmacht bieten und vom Vertretenen selbst geschaffen sein.

Entscheidungen
105