Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 30.906,44 S (darin 5.151,08 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Eine näher bezeichnete Gesellschaft mbH (im Folgenden Schuldnerin und Zedentin) hatte am 16. 1. 1995 zur Besicherung von vier Krediten über 800.000 S, 400.000 S, 2,3 Mio S und 3,5 Mio S mit der klagenden Bank eine Global- und Mantel-Zessionsvereinbarung geschlossen, die unter …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist im Hinblick auf folgende entscheidungswesentliche Rechtsfragen, denen erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zukommt, zulässig, sie ist aber nicht berechtigt: Entsprach die der klagenden Bank eingeräumte Globalzession den für die Sicherungszession von (kün…