Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 4.243,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (einschließlich S 385,80 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Masseverwalter im Konkurse der H*** P*** M*** S***- UND B*** Gesellschaft mbH, Ennsdorf, unter Bezugnahme auf § 30 Abs 1 Z 1 KO die Unwirksamkeitserklärung der von der Gemeinschuldnerin am 14. Dezember 1985 an die beklagte Partei geleistet…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revisionswerber bringt vor, im gegenständlichen Fall stehe zweifelsfrei fest, daß die von der beklagten Partei erstellte Rechnung erst nach 30 Tagen fällig, die Zahlung der nunmehrigen Gemeinschuldnerin aber berei…