Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen die mit S 8.486,78 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 771,53 Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei lieferte am 9.4.1982 200 Handtücher, 207 Badetücher und 106 Tischtücher im Wert von S 137.968,-- an das Sporthotel "Hochtannberg" in Schröcken, das als Zubehör zu den Baurechten der 34 beklagten Parteien in deren Eigentum stand, und begehrte von ihnen zur un…
Rechtliche Beurteilung Der Revision kommt keine Berechtigung zu. Das Berufungsgericht hat auf den vorliegenden Rechtsfall die Bestimmungen des § 1026 ABGB angewendet, was zu folgendem Ergebnis führt: Der Vertreter (Ing.M***) hatte das strittige Rechtsgeschäft mit dem Dritten (klagende Partei) ausdrücklich für den Vertrete…