Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden teilweise abgeändert, so daß die Entscheidung - unter Einschluß des bestätigenden Ausspruches - insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Die mit Klage geltend gemachte Forderung besteht mit S 75.000 samt 4 % Zinsen seit 3.3…
Text Entscheidungsgründe: Im Jahre 1980 lernte der Kläger die Tochter des Beklagten, Irene P*****, kennen und ging mit ihr in weiterer Folge eine Beziehung ein. Zu dieser Zeit wohnte der Kläger in einer Mietwohnung, Irene P***** bewohnte ein Kabinett in der Wohnung ihrer Eltern in M*****. Eigentümer di…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Klägers ist teilweise berechtigt. Nach § 1435 ABGB kann der Geber von dem Empfänger auch Sachen, die als eine wahre Schuldigkeit gegeben worden sind, zurückfordern, wenn der rechtliche Grund, sie zu behalten, aufgehört hat. Diese Bestimmung regelt also…