Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.000,98 EUR (darin 166,83 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Über Betreiben der beklagten Partei war beim Bezirksgericht I***** zu 8 E 50/03a ein Verfahren zur Zwangsversteigerung dreier Miteigentumsanteile des Verpflichteten anhängig. Nachstehende Pfandrechte waren auf diesen Miteigentumsanteilen einverleibt: 1. Zu C-LNr 15 ob den Anteil…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Klägerin begehrt Zuspruch jenes Betrages, den die Beklagte im Meistbotsverteilungsbeschluss zum Nachteil der Klägerin deshalb zugewiesen erhalten hatte, weil eine Berücksichtigung ihrer pfandrechtlich sichergestellten, in der Zwangs…