JudikaturJustizRS0019833

RS0019833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. August 2011

Läßt der Bauherr die von einem Baumeister ohne Auftrag erstellten Pläne durch einen anderen ausführen, so kann der Planverfasser das tarifmäßige Honorar begehren, auch wenn er bei Übertragung des Baues für die Pläne nichts verlangt hätte.

Entscheidungen
4