Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie einschließlich ihres unbekämpft gebliebenen Teils wie folgt zu lauten haben: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei S 288.105,60 samt 12 % Zinsen ab…
Text Entscheidungsgründe: Das Land Steiermark, das 1982 die Liegenschaft S*****, erworben hatte, beauftragte 1983 den Kläger mit der Verwaltung dieser Liegenschaft. Mit Mietvertrag vom 6.6.1986 (Beil ./C) wurden der Beklagten Teile der Liegenschaft vermietet. Mit Kaufvertrag vom 10.10.1989 verkauft das…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht die Rechtslage verkannt hat. Sie ist im Ergebnis auch berechtigt. Schon die undeutlichen und teilweise widersprüchlichen Feststellungen des Erstgerichtes erlauben es nicht, die rechtliche Grundlage der vom Kläger in den Jahren 1988 und 1989 entf…