JudikaturJustizRS0019697

RS0019697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2014

Der Vertrag, mit dem eine Hausverwaltung übertragen wird, ist nicht als Werkvertrag, sondern als ein Bevollmächtigungsvertrag zu beurteilen, mag die Tätigkeit des Verwalters auch gewisse Verrichtungen erfordern und daher vielleicht Elemente eines Werkvertrages aufweisen.

Entscheidungen
7