JudikaturJustizRS0019484

RS0019484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2022

Da die Entlassung die Rechtslage mit Wirkung ex nunc gestaltet, kommt eine nachträgliche Sanierung einer ursprünglich fehlerhaften Entlassung ebensowenig in Frage wie die Entlassung unter einer vom Willen des Arbeitnehmers unabhängigen Bedingung.

Entscheidungen
11