Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 19.512,30 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.555,65 Umsatzsteuer und S 2.400,-- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kredit- und Sicherungsvertrag vom 19. September 1983 gewährte die klagende Partei der Firma H***-W***, Maschinenbau und Bestecke Gesellschaft mbH Co (im folgenden: Firma H***-W***) einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 4 Mill. S. Im Formulartext wurde u…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist nicht berechtigt. Der Pfandbesteller Dr. Rudolf H*** übertrug während der Verpfändungszeit das Eigentum der verpfändeten Liegenschaft an die Beklagte. Damit stand es der klagenden Partei als Pfandgläubigerin frei, auch nur das dingliche Befriedigungsrecht im Wege einer…