JudikaturJustizRS0019277

RS0019277 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2015

Die Übergabe des Kreditbetrages kann nicht nur an den Schuldner selbst, sondern auch mittelbar dadurch erfolgen, dass der Gläubiger die Kreditsumme nicht dem Schuldner, sondern vereinbarungsgemäß einem Dritten, etwa einem anderen Gläubiger übergibt.

Entscheidungen
11