Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteil der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren auf Zahlung von 758.019,-- S samt 12,25 % Zinsen seit 1.7.1982 abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei an Prozeßkosten erster Instanz den Betrag von 103.145,-- …
Text Entscheidungsgründe: Die Kur- und Sporthotel A***gesellschaft mbH Co.KG (in der Folge A*** genannt) bot Interessenten den Erwerb von "Hotel-Anteilen" des Kur- und Sporthotels "A***" in St.Johann im Pongau an. Es handelt sich bei diesen "Hotel-Anteilen" um Berechtigungen, im Kur- und Sporthotel in …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Bei der rechtlichen Beurteilung des bereits wiedergegebenen Sachverhaltes ging das Erstgericht davon aus, daß wohl die Verträge zwischen dem Beklagten und der A*** über den Ankauf der Hotelanteilscheine, zwischen der A*** und der Klägerin über die Bürgschaftsübernahme un…