JudikaturJustizRS0019068

RS0019068 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2021

Zur Formulierung des Begehrens nach § 951 ABGB. In der Beschränkung der Exekutionsgegenstände durch den Urteilsspruch gegenüber dem begehren liegt nicht der Zuspruch eines aliud, sondern eines minus.

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