JudikaturJustizRS0018995

RS0018995 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 2016

Begehrt der Eigentümer vom Verwahrer die Herausgabe der Sache, kann der Verwahrer den Herausgabeanspruch nicht unter Hinweis auf den Verwahrungsanspruch ablehnen.

Entscheidungen
5