Spruch I. Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: „Der Antrag, den Betrag von 67.230,58 EUR (abzüglich von Kontosaldierungsspesen) zu Gericht anzunehmen und hierüber einen Verwahrungsauftrag zu erlassen, wird abge…
Text Begründung: Der Erleger beantragte den Erlag des im Spruch genannten Betrags gemäß § 1425 ABGB mit dem Vorbringen, dass der Zweiterlagsgegner einen „Finanzbetrag“ der zwischenzeitig verstorbenen Ehegatten N***** verwahrt habe. Diesbezüglich sei Rechtsanwalt Dr. C***** mit Treuhandvereinbarung vom 2.…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. Zu I.: 1. Nach ständiger Rechtsprechung ist im Erlagsgesuch der Erlagsgrund anzugeben. Das Erlagsgericht hat zu prüfen, ob ein Grund wie der angegebene zur Hinterlegung im Sinn des § 1425 ABGB an sich taugt. Hingegen ist nicht zu prüfen, ob der angefü…