JudikaturJustizRS0018975

RS0018975 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2022

Bei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegenschaft, Verbücherung usw.

Entscheidungen
9