JudikaturJustizRS0018970

RS0018970 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Januar 2022

Dass der Geschenknehmer für die strafbaren Handlung nicht strafgerichtlich verfolgt und verurteilt worden ist, spielt keine Rolle; die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ist in einem solchen Fall vom Zivilgericht als Vorfrage zu prüfen.

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3