JudikaturJustizRS0018953

RS0018953 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2016

Liegt noch kein Strafurteil vor, dann hat der Zivilrichter selbst zu prüfen, ob nach den Beweisergebnissen ein strafbarer Tatbestand gesetzt wurde, bejahendenfalls die erforderlichen Feststellungen zu treffen.

Entscheidungen
6