JudikaturJustizRS0018871

RS0018871 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2023

Gemäß § 934 ABGB wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.

Entscheidungen
22