Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 67.200,-- samt 10 % Zinsen seit 11. Mai 1985 und 20 % Umsatzsteuer aus diesen Zinsen sowie die mit S 25.374,-…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte bestellte zum Zweck der Erfüllung eines mit dem Bauherrn Peter B*** geschlossenen Vertrages beim Kläger 11 Fenster und drei Balkontüren. Der Kläger lieferte diese Fenster und Türen am 3. August 1984 direkt an die Baustelle und stellte dem Beklagten am selben Tag de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Der Kläger bekämpft die Ansicht der Vorinstanzen, daß der Werkvertrag durch die Erklärung des Beklagten vom 6. Dezember 1984 aufgelöst worden sei. Solange der Beklagte, der zunächst die Verbesserung verlangt habe, nicht eine angemessene Frist für die Vornahme der Verbess…