Spruch Dem Rekurs der klagenden Partei wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Dem Berufungsgericht wird die neuerliche Entscheidung über die Berufung der beklagten Partei aufgetragen. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Rechtsmittelverfahrens.…
Text Begründung: Am 22. 10. 1993 wurde zwischen dem Kläger und der H***** Gesellschaft m.b.H., der Rechtsvorgängerin der nunmehr beklagten Gesellschaft (in der Folge aus Vereinfachungsgründen immer als Beklagte bezeichnet), ein Abtretungsvertrag geschlossen, gemäß dessen Punkt XII. österreichisches Recht…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist zulässig. Er ist auch im Sinn einer Aufhebung der Berufungsentscheidung berechtigt. Grundsätzlich kann der Oberste Gerichtshof, der nicht Tatsacheninstanz ist, der Ansicht des Berufungsgerichts, der Sachverhalt sei noch nicht genügend geklärt, nicht entgegentreten. Das gil…