Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.977,20 bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten S 2.540,- Barauslagen und …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger kaufte von der beklagten Partei am 4. November 1987 einen gebrauchten PKW Marke R*** 18 GTS, Baujahr 1980, mit einem Kilometerstand von rund 100.000 um S 40.000,-. Der PKW geriet am 11. November 1987 in Brand. Der Kläger behauptet, daß ein geheimer Mangel Ursache des…
Rechtliche Beurteilung Die gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revision des Klägers ist berechtigt. Unstrittig ist (AS. 8), daß der Brand im Motorraum des Fahrzeugs durch einen gebrochenen Benzinschlauch (zwischen Benzinpumpe und Vergaser) entstanden ist. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wies der B…