JudikaturJustizRS0018503

RS0018503 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2013

Der Autokäufer muss sich, wenn ihm die Fahrbereitschaft zugesichert wird, darauf verlassen können, dass außer den sichtbaren keine weiteren Mängel vorliegen, die die Fahrbereitschaft beeinträchtigen.

Entscheidungen
5