RS0018367 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Androhung der Vornahme eines Deckungskaufes und der Geltendmachung der Preisdifferenz als Schadenersatzanspruch bei Nachfristsetzung ist Rücktrittserklärung.
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Androhung der Vornahme eines Deckungskaufes und der Geltendmachung der Preisdifferenz als Schadenersatzanspruch bei Nachfristsetzung ist Rücktrittserklärung.