Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 4.871,04 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 811,84, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß mit der Beklagten, die ein "Figurinstitut" betreibt, am 14.11.1994 einen Vertrag, in dem ihr eine Abnahme von 70 cm an Umfang garantiert wurde. An Entgelt leistete die Klägerin S 51.100. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Rückerstattung vo…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, weil das Berufungsgericht mit seiner Ansicht, der zwischen den Streitteilen abgeschlossene Vertrag könne jedenfalls mit Wirkung ex tunc aufgehoben werden, von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist, sie ist aber nicht berechtigt. Die B…