JudikaturJustizRS0018248

RS0018248 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2017

Der Käufer kann die Übernahme einer mangelhaften Sache verweigern, gleichgültig, ob es sich um Hauptmängel im Sinne des § 932 ABGB handelt, welche ihn berechtigen würden, die Aufhebung des Vertrages zu begehren, oder um solche, die nach der Übernahme eine Verbesserung oder eine Preisminderung zur Folge hätten (so schon HS 1816, 4288, EvBl 1966/51)

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8