JudikaturJustizRS0018194

RS0018194 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1977

Der in § 12 Apothekengesetz 1906, RGBl Nr 5/1907, zum Ausdruck gebrachte persönliche Charakter der Apothekenkozession (OGH in JBl 1911 Nr 2) läßt nur die Rechtsform der Personengesellschaften des Handelsrechtes - oder als reine Innengesellschaft eine bürgerlich rechtliche Gesellschaft oder eine stille Gesellschaft - mit alleiniger Vertretungsbefungnis und Geschäftsführungsbefugnis des Konzessionsträgers zu (SZ 7/139), der dann aber auch notwendigerweise Gesellschaftserstellung haben muß. Die Rechtsform einer juristischen Person ist jedenfalls unzuläßig.