Spruch Der Revision der klagenden Partei wird Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird in seinem die erstbeklagte Partei betreffenden Entscheidungsteil dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes - soweit sie nicht in dem den Wechselzahlungsauftrag vom 3. Oktober 1986, 10 Cg 455/8…
Text Entscheidungsgründe: Mit dem Kaufvertrag vom 26. Februar 1985 kaufte die W***+E***+B*** Gesellschaft mbH von den Ehegatten Helmut und Marianne N*** die Liegenschaften EZ 640 und EZ 642 je KG Großgmain um den Kaufpreis von S 4,6 Millionen. Die W***+E***+B*** Gesmbh beabsichtigte, auf den Liegenschaf…
Rechtliche Beurteilung I. Zur Revision der klagenden Partei: Unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des berufungsgerichtlichen Verfahrens rügt die klagende Partei die Unterlassung der Feststellung, daß die Zustimmung und Kenntnis der erstbeklagten Partei für die Auszahlung der Kreditvaluta vorgelegen sei. Da sie in…