Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben, Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes Zell am Ziller vom 7. August 1991, E 3603/91-1, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 75.000 S sA bewilligte Exekution durch Pf…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen anläßlich und für den Fall der Scheidung ihrer Ehe einen Vergleich, in dem sich unter anderem die Klägerin verpflichtete, dem Beklagten zur Regelung der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse einen Abfindungsbetrag v…
Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene Revision ist teilweise berechtigt. Wie der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung vom 27.Mai 1992, 3 Ob 53, 54/92, schon ausgesprochen hat, steht dem Verpflichteten dann, wenn…